Gebäude-Energieberatung

Was ist das?

Dreiviertel der Wohnhäuser in Deutschland sind aus heutiger Sicht energetisch nicht optimal aufgestellt. Hinzu kommt, dass die Energiekosten stetig steigen.
Bei der Energieberatung finden Begehungen statt, bei denen gemeinsam mit dem Eigentümer der Wohngebäude Überlegungen angestellt werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um sowohl die Kosten zu senken als auch die Gebäude klimaneutraler zu gestalten. Es werden Schwachstellen aufgedeckt und Möglichkeiten der Behebung gemeinsam erarbeitet. Nach Durchführung der Maßnahmen lässt sich eine Verbesserung von Wohnwert, Komfort und Wohlbefinden deutlich feststellen. Ihre Ziele werden gemeinsam mit unseren kompetenten, zertifizierten Energieberatern vor Ort erörtert. Hieraus entwickeln wir individuelle Sanierungskonzepte für Ihr Gebäude.

Die Schwerpunkte – die Sie bestimmen – können z. B. sein:

  • ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • ökologische Sanierungsmaßnahmen
  • Maximierung des Wohnkomforts

Beratungen erfolgen über

  • Heizkosteneinsparungen
  • Wohnkomfort erhöhen und ggf. bessere Gestaltung der Wohnräume
  • Ermittlung von Schwachstellen
  • eventuelle Bauschäden ermitteln und Lösungen finden
  • Sanierungsmaßnahmen planen, um den Energiebedarf zu optimieren
  • Möglichkeiten der Wärmeerzeugung aufzeigen
  • vorhandene Energiepotentiale optimal einsetzen
  • hierüber Fördermittel zugänglich machen

Unsere Energieberater zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre persönlichen Ziele mit höchstmöglicher Fördersumme umsetzen könnten. Dies erfolgt über eine eingehende, individuelle Beratung, bei der wir versuchen, möglichst alle Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass für eine Förderung nur komplette Gebäude berücksichtigt werden können! Das heißt: besteht ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten, ist das gesamte Gebäude mit allen Wohneinheiten zu berücksichtigen!

Förderung über die BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit iSFP (individuellem Sanierungsfahrplan)

Förderung über die BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit iSFP (individuellem Sanierungsfahrplan)

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Klimawandels intensiv mit Möglichkeiten der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen beschäftigt. Es wurden Fragen erörtert über Möglichkeiten der Haussanierung, Heizkosteneinsparungen, Möglichkeiten und Ablauf.

Durch eine Vor-Ort-Begehung wird eine Bestandsaufnahme von einem von der BAFA zertifizierten Berater aufgenommen. Es werden Schwachstellen aufgedeckt und mit Ihnen abgestimmte Sanierungskonzepte erstellt mit Schwerpunkt Energieeinsparung. Nach der Beratung erhalten die Eigentümer einen auf sie abgestimmten individuellen Sanierungsfahrplan. Hierbei wird Ihr Wunsch berücksichtigt, ob Sie Ihr Wohngebäude in ein Effizienzhaus umwandeln möchten oder eher eine Schritt-für-Schritt Sanierung bevorzugen. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist somit das Ergebnis der vorangegangenen Energieberatung.

Was bringt der iSFP?

  • eine energetische Bewertung des Gebäudes
  • Erhöhung des Zuschusses für Einzelmaßnahmen um 5 % für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Wir als zertifizierte Energieberater können Ihnen einen entsprechenden iSFP erstellen. Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Schritte bei der Energieberatung:

  • Beratungsgespräche vor Ort mit Datenaufnahmen
  • Bilanzierung des Ist-Zustandes des zu sanierenden Gebäudes
  • Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen
  • Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Vorstellungen der Eigentümer beim Sanierungsfahrplan
  • Ausarbeitung eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • Übergabe und Erklärung des individuellen Sanierungsfahrplans

Effizienzhausplanung Einzelmaßnahmen und Baubegleitung

Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage wird nun von der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Energie-Gebäude-Sanierung gefördert. Dies erfolgt nach vorgeschriebenen Richtlinien der BAFA und der KfW. Unter anderem darf ein Antrag nach § 88 GEG (Gebäudeenergiegesetz) nur über eine Person erfolgen, die eine entsprechende Ausbildung bzw. Fortbildung absolviert hat. Diese Sachverständigen sind berechtigt, Energieausweise auszustellen.

Wenn Sie nun eine energetische Gebäudesanierung planen, eine Neubaueffizienzhausplanung oder eine Komplettsanierung zu einem Energieeffizienzhaus, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können. Welche davon für Sie in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind wir als zertifizierte, antragsberechtigte Berater gerne für Sie da! Gemeinsam wird nach einer Lösung zu einer höchstmöglichen Fördermöglichkeit gesucht.

Wir erfüllen die Anforderungen der DENA (Deutsche Energie-Agentur) für:

KfW Einzelmaßnahmen

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
  • Erneuerung der Außentüren und Fenster
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Einbau oder Erneuerung einer Heizungsanlage
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen

KfW Effizienzhäuser (Wohngebäude)

  • KfW-Effizienzhaus 40, 40 EE, 40 Plus, 55, 55 EE, 70, 70 EE, 85, 85 EE Bestand
  • KfW-Effizienthaus 40 NH
  • NH = nachhaltig
  • EE = erneuerbare Energien

Energieausweise

 

Es wird unterschieden zwischen einem verbrauchsorientierten und einem bedarfsorientierten Energieausweis. Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten mit Baufertigstellung vor dem 01.08.1977 ist nur ein bedarfsorientierter Energieausweis zulässig. Grundlage für diese Berechnung ist der Gesamtenergieverbrauch der Bewohner des Gebäudes. Dieser ist allerdings nicht so aussagekräftig wie ein individuell erstellter verbrauchsorientierter Energieausweis.

Bedarfsausweise werden erstellt für:

  • Gebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten
  • der Bauantrag lag vor dem 01.11.1977
  • und die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzVO von 1977) sind nicht erfüllt.

Bedarfs- und Verbrauchsausweise können erstellt werden für:

  • Gebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten
  • der Bauantrag lag vor dem 01.11.1977
  • und die Anforderungen der 1. WärmeschutzVO sind erfüllt

Des Weiteren bei

  • Gebäuden mit 1 bis 4 Wohneinheiten
  • der Bauantrag war nach dem 01.11.1977
  • und für mehr als 5 Wohneinheiten

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises sind die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre erforderlich. Das Ende des Abrechnungszeitraums darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Wie bei allem gibt es auch hier Ausschlusskriterien – z. B. wenn ein Gebäude gerade umfassend modernisiert wurde oder dezentral über Gasetagenheizungen geheizt wird.

Für Neubauten werden grundsätzlich Bedarfsausweise ausgestellt.

Bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerberäumen müssen unter Umständen zwei verschiedene Energieausweise ausgestellt werden.

Für die Berechnung eines Energiebedarfsausweises werden die Gebäudedaten erfasst und ausgewertet.

Das Ergebnis sind Informationen zur energetischen Qualität der Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen wie:

  • Welcher Energieausweis kommt für Ihr Gebäude in Frage?
  • Welche Möglichkeiten haben Sie?
  • Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

In einer vom Energieausweis ausgehenden Energieberatung können anschließend Sanierungs-maßnahmen geplant werden, um den Energiebedarf in entsprechender Weise zu senken und die Effektivität der Wärmeerzeugung zu steigern.

 

Wir als zertifizierte Energieberater unterstützen Sie auch hierbei gerne!